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   OLG Hamm, 30.01.2013 - 1 VAs 130/12   

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https://dejure.org/2013,55510
OLG Hamm, 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 (https://dejure.org/2013,55510)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 (https://dejure.org/2013,55510)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 1 VAs 130/12 (https://dejure.org/2013,55510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründungsschrift eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de

    EGGVG Art. 23 ; EGGVG Art. 26
    Anforderungen an die Begründungsschrift eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2013 - 1 VAs 130/12
    Denn eine (zunächst) unterbliebene Gewährung von beantragter Akteneinsicht kann nur dann einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, wenn die frist- und formgerechte Begründung des Antrags ohne die Einsichtnahme in die Akten nicht möglich war und dem Verfahrensbevollmächtigten bis zum Ablauf der Begründungsfrist trotz mehrfacher Mahnungen Akteneinsicht nicht gewährt worden ist (vgl. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen, BGH, Urteil vom 31.03.2004 - 2 StR 482/03 - m.w.N, BeckRS 2004, 06141, die bei einer Fallgestaltung, wie sie im vorliegenden Verfahren gegeben ist, entsprechend gilt).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 1 VAs 53/06

    Wiedereinsetzung in den vorigens Stand; Verschulden des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2013 - 1 VAs 130/12
    Das in den nicht hinreichenden Bemühungen um Erlangung rechtzeitiger Akteneinsicht liegende Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten muss sich der Betroffene anrechnen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.08.2006 - 1 VAs 53/06 - www.burhoff.de ; Meyer-Goßner, StPO mit GVG und Nebengesetzen, 55. Aufl., § 26 EGGVG, Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 17.05.2013 - 1 VAs 44/13

    Anforderungen an die Begründungsschrift eines Verpflichtungsantrags nach § 23

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung erweist sich als unzulässig, da er den gesetzlichen Begründungsanforderungen (vgl. hierzu zuletzt Senatsbeschluss vom 30.01.2013 - III-1 VAs 130/12 - ) nicht entspricht.
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